Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Verkehrsablauf auf der B 170 wurden durch den Kreistag Dippoldiswalde
Forderungen und Eckpunkte genannt. Ich möchte Ihnen deshalb
meine Position für den Zeitraum der Wiederinbetriebnahme des
Grenzüberganges Altenberg für den unbeschränkten
Warenverkehr darlegen.
Die derzeitige Schließung des Grenzüberganges für
LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht erfolgte wegen
der hohen Schäden infolge der Hochwasserflut vom August 2002.
Diese Schäden betrafen insbesondere die B 170 und auf tschechischer
Seite die Fernstraße Nr. 8. Mit dem tschechischen Verkehrsminister
wurde am 13.02.2003 Übereinstimmung erzielt, dass eine Freigabe
der beiden Zufahrtsstraßen voraussichtlich zum 01. Juli 2003
möglich sein wird.
Zur Wiederzulassung des Überganges Altenberg und damit zur
Inanspruchnahme der B 170 besteht keine Alternative. Die Widmung
der B 170 für den weiträumigen Verkehr lt. Bundesfernstraßengesetz
und die völkerrechtliche Vereinbarung des Regierungsabkommens
mit der Tschechischen Republik über Grenzübergänge
an der gemeinsamen Staatsgrenze vom 18. November 1996 lassen eine
andere Lösung nicht zu. Auch die wiederholt geforderten Verbote
- Nachtfahrverbot, Verbot für Schwerverkehr bzw. für Gefahrguttransporte
- sind nicht realisierbar.
Eine teilweise Entlastung der B 170 wird sich erst mit Verkehrsfreigabe der A 17 Dresden - Prag einstellen. Erst wenn die leistungsfähige Verbindung A 17 verkehrswirksam ist, können ggf. Möglichkeiten zur Einschränkung des Verkehrs auf der B 170 geprüft werden.
Mit freundlichen Grüße
Dr. Martin Gillo
zum mdr-Bericht mit Gillo-Zitaten ein Jahr zuvor