Seit kurzem liegen die Antworten von Landrat Greif auf die Anfrage der grünen Kreisrätin Karin Drutschmann (übrigens auch Vorsitzende der Grünen Liga Osterzgebirge e.V.) vor. Im folgenden werden die Antworten genau so wiedergegeben, wie sie vom Landratsamt formuliert wurden, d.h. im Telegrammstil, was bei einer parlamentarischen Anfrage schon etwas seltsam ist. Soweit bekannt, verbergen sich unter den verwendeten Abkürzungen folgende Begriffe:
GZA Gemeinschaftszollanlage
LTV Landestalsperrenverwaltung
LRA Landratsamt
RP DD Regierungspräsidium Dresden
SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Arbeit
UVS Umweltverträglichkeitsstudie
WUV Wohnen, Verkehr, Umwelt (?)
Anfrage der Kreisrätin Karin Drutschmann, Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Freie Wähler an den Landrat des Weißeritzkreises
Thema: Bundesstraße B170
Gegenwärtig laufen an der B170 Baumaßnahmen, die eine
baldige Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schwerverkehrs
erwarten lassen. Gleichzeitig befindet sich offensichtlich auch
eine Umverlegung der Bundesstraße zwischen Dippoldiswalde
und Oberbärenburg in Planung.
Gegen beide Sachverhalte regt sich in der Region massiver Widerstand.
Die im November spontan gebildete Bürgerinitiative "Lebenswertes
Erzgebirge" (v.a. Menschen, die durch die Neubaupläne
betroffen wären) und die seit vergangenem Frühjahr existierende
Bürgerinitiative der B170-Anwohner führen gemeinsam Protestwanderungen,
Unterschriftensammlungen und andere Aktionen durch.
Obwohl sich die Organisatoren der Bürgerinitiativen sehr um
sachkundige Auskünfte seitens der verantwortlichen Behörden
bemühen, ist die derzeitige Situation vor allem durch Informationsdefizite
gekennzeichnet. Es drängt sich der Eindruck auf, als sollten
hier an der Bevölkerung vorbei - und womöglich gegen deren
Willen - möglichst schnell Tatsachen geschaffen werden. Dem
gesellschaftlichen Klima im Weißeritzkreis ist dies keinesfalls
zuträglich.
Aus diesem Grund bitte ich den Landrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wiederaufbau der Bundesstraße B170
a) Wie ist der aktuelle Stand der Wiederaufbaumaßnahmen an der bestehenden, hochwasserschutzgeschädigten Bundesstraße B 170? Ist die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schwerverkehres geplant? Ab wann ist damit zu rechnen?
Antwort des Landrates:
- Befahrbarkeit ist gegeben, mehr aber auch nicht, Brücken,
Stützmauern und Deckschichten über große Strecken
müssen noch gemacht werden
- Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs
ist natürlich entsprechend der Klassifizierung als E55 geplant
- öffentlich bekannt gegeben ab 1. Juli 2003 (Termin der Verkehrsfreigabe
ist abhängig vom Baugeschehen auf der B170), nach uns derzeit
vorliegenden Unterlagen kann zum 1. Juli 2003 unmöglich die
Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schwerverkehrs erfolgen,
dies ist nachvollziehbar anhand der Auflistung aller geplanten Baumaßnahmen
für 2003 (z.B. Gasleitungen verlegen in Schmiedeberg 1.200
m oder in Bannewitz 450 m, zudem Trinkwasserleitungen, grundhafter
Straßenausbau und Brückensanierungen)
b) Wurde das Landratsamt in die Entscheidungen über die Wiederaufbaumaßnahmen mit einbezogen? Wer trifft die Entscheidung, ob und ab wann die Straße für den grenzüberschreitenden Schwerverkehr wieder geöffnet werden kann?
Antwort des Landrates:
- teilweise, die Gesamtkonzeption Hochwasserschutz der LTV ist jedoch
noch nicht fertig, so daß immer noch mit geringfügigen
Korrekturen zu rechnen ist
- SMWA zur Grenzöffnung
- RP DD zur Freigabe der B 170
c) Inwiefern wurden Lehren aus dem Hochwasser des vergangenen Augustes beim Wiederaufbau der Bundesstraße B 170 berücksichtigt? Wurden Veränderungen am Straßenkörper erwogen (Verengung der Fahrbahn zugunsten einer hochwasserschutzgerechten Fließgewässergestaltung; Fahrbahnabsenkungen an kritischen Engtalabschnitten, Verringerung der versiegelten Fläche usw.)?
Antwort des Landrates:
- diese Erkenntnisse werden aus der Gesamtkonzeption der LTV entstehen,
im Großen und Ganzen wird man aber auf die bisherige Ausführung
zurückgreifen
d) Sind im Zuge des Wiederaufbaues der B170 gleichzeitig verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Reduzierung der unerträglichen Belastungen der Anwohner vorgesehen?
Antwort des Landrates:
- nicht bekannt
- Zur Reduzierung der Belastung bzw. des Gefahrenpotentials für
die Anwohner entlang der B170 wurde durch das LRA eine verkehrsrechtliche
Anordnung für den Abschnitt der Bundesstraße im Weißeritzkreis
für die Sperrung des Gefahrguttransportes vorbereitet.
e) Beabsichtigt das Landratsamt, entlang der B170 (und anderer stark belasteter Strecken im Weißeritzkreis) Lärm- und Schadstoffmessungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen? Gibt es ein Konzept zur Aufklärung der Bevölkerung über die mit dem Lkw-Verkehr verbundenen gesundheitlichen Gefahren?
Antwort des Landrates:
- Das Landratsamt wird dies erneut über die zuständige
Verkehrsbehörde und insbesondere den Straßenbaulastträger
einfordern (wird z.T. schon durchgeführt).
2. Neubauplanungen B170neu
a) Wie ist der aktuelle Planungsstand für eine Neutrassierung der B 170? Wann ist mit Eröffnung, Durchführung und Abschluß des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? Wer ist die verfahrensführende Behörde?
Antwort des Landrates:
- momentan ist der Untersuchungsrahmen für die UVS festgelegt
(Vorverfahren)
- ist offen, so schnell wie möglich
- das RP DD
b) Wann wird die Öffentlichkeit über die Planungen informiert?
Antwort des Landrates:
- im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Öffentlichkeit
damit konfrontiert (z.T. schon über die Medien erfolgt)
c) Sind Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen vorgesehen? Steht für diese Untersuchungen ausreichend Zeit zur Verfügung (z.B. Vegetations- und Brutperiode im Frühling/Sommer)? Werden die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände in die UVP und die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung von Anfang an einbezogen (z.B. Scoping-Termin)? Welche Schutzgebiete, geschützten Biotope und Lebensräume gefährdeter Arten würden durch das Vorhaben besonders betroffen?
Antwort des Landrates:
- im Rahmen der Festlegungen des Untersuchungsrahmens zur UVS wurde
natürlich auf dieses Erfordernis hingewiesen
- die Verbände und Vereine werden im Rahmen der gesetzlich
vorgeschriebenen Planungsschritte von Anfang an beteiligt
- die besonders geschützten Arten, Biotope und Lebensräume
werden jetzt erst bestimmt
d) Werden bei der Straßenneubauplanung Hochwasserschutzaspekte berücksichtigt? Wie groß wird die Verringerung des Niederschlagsrückhaltes in dem betroffenen Gebiet sein, wie sollen diese negativen Folgen ausgeglichen werden?
Antwort des Landrates:
- mit Sicherheit
- das wird Gegenstand der Planungen sein, die uns noch nicht vorliegen
e) Wie hoch werden die Kosten des Bundesstraßenneubaus veranschlagt? Wer soll für diese Kosten aufkommen? Ist die Finanzierung tatsächlich schon sichergestellt? Wenn nein, wer trägt dann die Kosten für die bisher erfolgten Voruntersuchungen und Vermessungsarbeiten?
Antwort des Landrates:
- ist offen
- die Kosten der schon durchgeführten Arbeiten tragen der Bund
und der Freistaat
f) Sind für die Realisierung der Neubautrasse Grundstücksenteignungen erforderlich? Wie lange werden diese Enteigungsverfahren voraussichtlich dauern?
Antwort des Landrates:
- ist offen
g) Welchen Stellenwert haben die am 16. Januar in der Sächsischen Zeitung veröffentlichten, westlichen Trassenvarianten? Wie positioniert sich das Landratsamt zu diesen Varianten?
Antwort des Landrates:
- Diese Trassen wurden planungsseitig grob festgelegt, um den Raumwiderstand
zu ermitteln bzw. den Untersuchungsrahmen für die UVS festzulegen.
- Hier ist keine Position der Verwaltung gefragt, sondern die der
Politik. Es liegen uns bislang noch keine konkreten Unterlagen zu
den verschiedenen Trassenvarianten vor, eine Stellungnahme kann
deshalb noch nicht erfolgen, da die in der SZ veröffentlichten
Trassen für eine Beurteilung durch die Fachämter nicht
relevant sind.
3. Verkehrskonzept Weißeritzkreis
a) Existiert im Landratsamt ein umfassendes Verkehrskonzept für den Weißeritzkreis? Wenn ja, werden darin Belastungsgrenzen für das Straßennetz aufgezeigt? Sind Maßnahmen zur Begrenzung des Güterschwertransites vorgesehen, wenn solche Belastungsgrenzen überschritten werden?
Antwort des Landrates:
- nein
- Es gibt im Weißeritzkreis lediglich ein Verkehrskonzept
von 1993, wobei hier die Zuständigkeit offen ist bzw. die rechtliche
Wirksamkeit dieses Konzeptes, Belastungsgrenzen wurden darin auch
nicht festgelegt.
- Es gibt allerdings einen fachlichen Entwicklungsplan Verkehr des
Freistaates Sachsen (veröffentlicht im Sächs. Gesetz-
und Verordnungsblatt Nr. 17/1999), der die Untersetzung des Landesentwicklungsplanes
darstellt. In diesem Plan sind die B 170 mit einigen Ortsumgehungen
und der Bau der A 17 vorgesehen.
b) Welche Initiativen unternimmt das Landratsamt, daß mit der Inbetriebnahme der A17 die B170 zurückgestuft und für den grenzüberschreitenden Schwerlasttransit gesperrt wird? Wird zu diesem Zeitpunkt die Grenzzollanlage Altenberg-Zinnwald zurückgebaut werden, wie dies bei der Planung der Anlage in Aussicht gestellt wurde? Was hat das Landratsamt bislang unternommen, bzw. wird es demnächst unternehmen, um diese Forderung durchzusetzen?
Antwort des Landrates:
- Nach Fertigstellung der A 17 verläuft dann die E 55 auf der
A 17. Die E 55 wird dann als Bundesstraße zurückgestuft
und unterliegt dann nationalem Recht.
Ein Rückbau der GZA in Altenberg wird eine Forderung des LRA
gegenüber dem SMWA sein
c) Gibt es Verkehrsprognosen für die Entwicklung des Güterschwerverkehrs
im Weißeritzkreis? Wenn ja, wie hoch ist die zu erwartende
tägliche Anzahl Lkw auf der B170
- bis zur Fertigstellung der A17?
- nach der Fertigstellung der A17?
Wer hat solche Prognosen erstellt, wo sind diese einsehbar?
Antwort des Landrates:
- Verkehrsprognosen sind natürlich in der Vielzahl gemacht
worden, zuletzt von CIC (dieses Planungsbüro bearbeitet im
Auftrag des SMWA/RP DD das nachgeordnete Straßennetz zur A
17) im Jahre 2001, diese unterliegen aber ständigen Veränderungen
- Schwankungen von 2000 - 5000 Lkw/24 h sind in den verschiedenen
Abschnitten erkennbar
d) Welche Straßen sollen im nächsten Jahrzehnt ausgebaut werden, wenn das bestehende Straßennetz überfordert wird? Ist dem Landratsamt bekannt, daß auf einem Faltblatt der DEGES zur A17 die Straße zwischen Schmiedeberg und Falkenhain als B 182 verzeichnet ist? Sind neue Verbindungsstraßen zwischen der A17 und der B 170 geplant für den Fall, daß die Grenzzollanlage Zinnwald weiterhin für die Abfertigung von Schwerlastverkehr in Betrieb bleiben wird?
Antwort des Landrates:
- ist nicht bekannt
e) Welche Vorkehrungen trifft das Landratsamt, um auf der B 170 nach deren Wiedereröffnung für den grenzüberschreitenden Schwerverkehr chaotische und hochgradig gefährliche Zustände wie vor der Flut zu vermeiden?
Antwort des Landrates:
- Sperrung für den Gefahrguttransport wird angestrebt, Verlagerung
des Verkehrs auf die ROLA
- Beratung der Gesamtthematik im Ausschuss WUV
- Immissionsmessungen werden erneut eingefordert (Ableitung von
notwendigen und rechtlich durchsetzbaren Beschränkungsmaßnahmen)
- erhöhter Druck auf Fertigstellung der A 17
- auch nach Fertigstellung der A 17 Aufrechterhaltung der ROLA (Schaffung
von wirtschaftlichen Anreizen)
- Abstufung der E 55 auf eine Bundesstraße (Rückbau der
GZA in Zinnwald)
- Der Landkreis wird versuchen, entsprechend der im Maut-Gesetz
gegebenen Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung für
die B 170 nach Fertigstellung der A 17 auch eine Mautgebühr
auf der Bundesstraße festzulegen.
f) Gibt es Planungen, in unserer Region grenzüberschreitende Schienenverkehrsverbindungen auszubauen bzw. wiederzubeleben?
Antwort des Landrates:
- nein
g) Existieren Analysen, wie sich die ungebremste Entwicklung des Osterzgebirges zum Haupttransitkorridor zwischen Mittel- und Südosteuropa auf die regionale Wirtschaft, insbesondere auf die Tourismusbranche auswirken werden? Werden dabei vor allem auch die ökologischen Auswirkungen (Waldschäden, Gewässerbelastung, Landschaftseutrophierung, Lebensraumzerschneidung) berücksichtigt?
Antwort des Landrates:
- nein
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes nach der Besinnungsphase, die uns das Hochwasser verschafft hat, bitte ich den Landrat, auf die Fragen möglichst schnell Antworten zu finden. Diese sollten dann als Grundlage für einen Dialog dienen zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen, die vom Transitverkehr betroffen sind, insbesondere mit den B170-Bürgerinitiativen.
(Einbringung der Fragen am 24. Januar 2003, Beantwortung durch den Landrat am 26. Februar 2003)