Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2004 bis 31. August 2004 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.
(unter den aufgeführten Bundesstraßen findet sich die B 170 nicht, aber das wäre ja mal ein Schritt in die richtige Richtung)
Quelle: http://www.bmvbw.de/Bestellservice-und-Downloads-.370.2221/.htm