Dr. Harald Fritzsch aus Hänichen weiß:
Als Hochwasservorsorge muss eine Umfahrung für die B 170 vorhanden
sein. Dazu bedarf es jedoch keiner kompletten Schnellstraße,
es genügt eine einfacher trassierte Straße (Kreisstraßenniveau),
die zudem in "Friedenszeiten" für Schwerverkehr und
Busse (außer WO) gesperrt sein muss.
Wichtiger noch ist ein Gesamtkonzept der Verkehrsführung im
Hoch-wasserfalle, das auch andere Nebenstraßen mit einschließt:
Häufig sind solche Straßen nur in eng begrenzten Bereichen
vom Hochwasser betroffen, es reichen hier begrenzte Maßnahmen
zur Sicherung bzw. Erweiterung von Engstellen. Denkbar sind auch
Einbahnlösungen, d. h. nach Altenberg bergwärts auf der
einen Trasse, abwärts auf einer anderen Trasse. Es darf in
keinem Falle noch eine Bundesstraße durch den Wald und das
Erholungsgebiet geschlagen werden, da das obere Kreisgebiet Umsätze
im Tourismus macht und nicht vom Transitverkehr profitiert.